Allgemeine Geschäfts- & Verkaufsbedingungen für Werkverträge

AGB-Fassung und Gültigkeitsbeginn mit: 01.01.2016


KINASTBERGER DACH | HOLZ | BAU GMBH
Hafenstraße 57
3500 Krems an der Donau
Österreich

UID-Nr.: ATU68984334
Firmenbuch: FN42279p

Vertragsgrundlagen
Sollten im Werkvertrag keine Vertragsgrundlagen vereinbart sein, gelten nachfolgende (wobei die jeweils zuerst genannte der später genannten vorgeht):

  1. Das Auftragsschreiben bzw. der Werkvertrag
  2. Das Preisverhandlungsprotokoll samt allfälligen Beilagen (Bauzeitplan, Zahlungsplan...)
  3. Die gegenständlichen AGB
  4. Die Ausschreibung des AG samt den Allgemeinen Angebotsbedingungen
  5. Die ÖNORM B2110 in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung
  6. Die baubehördlichen Bescheide und Genehmigungen
  7. Die dem AN vom AG übergebenen Planunterlagen
  8. Die Baustellenordnung


Allgemeines
Sämtliche Vereinbarungen und Abweichungen von den Lieferbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Die Lieferungen erfolgen auf Grund dieser Bedingungen, welche durch die Auftragserteilung als anerkannt und für AN und AG verbindlich sind.

Vertragsschluss
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. KINASTBERGER DACH | HOLZ | BAU GMBH  und dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Angebote
Sind prinzipiell freibleibend und werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung gültig. Alle telefonischen und mündlichen Vereinbarungen (auch mit unseren Vertretern) bedürfen einer schriftlichen Bestätigung, ebenso unverbindlich und vorbehaltlich sind plötzliche Preiserhöhungen durch unsere Lieferanten, bzw. bei Importware durch Kursschwankungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen ohne jeglichen Vorbehalt. Ein nur formularmäßiger Widerspruch des Kunden, ins besonders in seinen Geschäftsbedingungen, ist ausdrücklich unbeachtlich.

Preise
Alle angeführten Preise verstehen sich in EURO, exklusiv der gesetzlichen österreichischen Mehrwertsteuer.
Der Preiserstellung sind die am Tag der Anbotlegung geltenden Löhne und sonstigen Kosten zugrunde gelegt.

Im Falle einer Erhöhung dieser Faktoren steht uns das Recht zu, eine entsprechende Erhöhung des Preises vorzunehmen.

Ausführung
Für Maße, Bearbeitung und Bezeichnung ist die betreffende Österr. ÖNORM maßgebend. Zusätzliche Leistungen werden zusätzlich angerechnet.

Termine
Die Lieferfrist beginnt erst nach endgültiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Lieferbelange und nach Erhalt aller für die Ausführung erforderlichen Unterlagen. Unsere Terminangaben sind freibleibend.
Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Käufer nicht, Schadenersatzansprüche an uns zu stellen.

Zahlung
Besteht keine gesonderte Vereinbarung, ist der Rechnungsbetrag inkl. Mehrwertsteuer prompt ohne Abzug zahlbar. Skontoabzüge werden nur dann anerkannt, wenn sie in vereinbarter Höhe und innerhalb der vereinbarten Frist vorgenommen werden und keine älteren Forderungen bestehen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 14% p.a. zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und die bei der Hereinbringung unserer Forderungen anlaufenden Kosten, auch vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnkosten eines Anwaltsbüros, zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen und Spesen) in unserem Eigentum. Veräußert der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, verarbeitet oder unverarbeitet, so geht die sich daraus ergebende Kaufpreisforderung bis zur Höhe unserer Forderung betreffend die darin enthaltene Vorbehaltsware mit ihrer Entstehung unwiderruflich auf uns über (Forderungsabtretung). In diesem Fall hat der Kunde die Verpflichtung, uns die entsprechenden Fakturenkopien, etc. zu übergeben. Wir sind berechtigt, den Drittschuldner von der Forderung in Kenntnis zu setzen.

Vertragsrücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag ist eine Stornogebühr von 20% des Auftragswertes durch den Auftraggeber zu entrichten. Abgesehen von sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Gründen ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, seine Zahlung oder Teilzahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder sich die wirtschaftlichen Verhältnisse so verschlechtern, dass dem Verkäufer ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann. Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände auftreten, die eine Lieferung wirtschaftlich unzumutbar machen.

Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstandort ist Krems. Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

Abkürzungen: AG (Auftraggeber), AN (Auftragnehmer)